Freiheitsstrafe, wenn gesündheitliche Gefährdungen der Bevölkerung preisgegeben werden.
Kannst Du Dir vorstellen, dass es gesetzlich abgesicherte Praxis ist, dass die Bekanntgabe geplanter Standorte von Mobilfunkmasten mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe geahndet wird? Lies selber und frage Dich, was das über Deine reale Position in einer angeblichen Demokratie aussagt – und ob die Notwendigkeit im Sinne des Kursbuches strikt lokal und möglichst geldfrei zu handeln dadurch mehr Kraft in Dir gewinnt. Anders gesagt: Können wir es uns noch erlauben, damit zu warten, erst in uns und dann „draussen“ aufzuräumen?
Danke an Inge aus „Bächlein“ für diesen Hinweis!
http://www.np-coburg.de/lokal/coburg/ne … 22,1498968
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